I. Allgemeines

 

(1) Nachstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und

sonstige Leistungen.

(2) Es wird widerleglich vermutet, dass die schriftlich fixierten Vereinbarungen die tatsächlich

getroffenen Vereinbarungen vollständig und richtig wiedergeben.

 

II. Angebot

 

(1) Unsere Angebote sind freibleibend unverbindlich.

(2) Kleinere Abweichungen und technische Änderungen gegenüber unseren Abbildungen oder

Beschreibungen sind möglich, wenn sie unter Berücksichtigung der Interessen von Cotta-Design

für den Kunden zumutbar sind.

(3) Der Vertrag kommt zustande, wenn und indem Cotta-Design die

Bestellungserklärung schriftlich annimmt (Auftragsbestätigung). Alternativ kann die

Bestellungserklärung auch durch Ausführung des vereinbarten Auftrags angenommen werden.

(4) Die Annahmefrist beträgt für alle Aufträge 2 Wochen

(5) Innerhalb der Annahmefrist ist der Kunde an seine Bestellungserklärung gebunden.

 

III. Lieferung und Zahlung

 

(1) Es bleibt uns vorbehalten, eine Teillieferung vorzunehmen, sofern hierfür Cotta-Design

ein berechtigtes Bedürfnis besteht und dies für den Käufer auch

zumutbar ist. Ein berechtigtes Bedürfnis für eine Teillieferung wird dann angenommen, wenn

dies dadurch die Abwicklung der Bestellung beschleunigt wird. In den Fällen von

Leistungsstörungen ist diese Klausel unanwendbar.

(2) Bei einer Nachlieferung entstehen keine weiteren Versandkosten für den Kunden.

 

IV. Lieferzeiten

 

(1) Vereinbarte Lieferfristen sind regelmäßig unverbindliche Lieferfristen, es sei denn, dass die

Parteien etwas anderes ausdrücklich vereinbaren.

(2) Für Verzögerungen durch den Transporteur/Spediteur wird keine Haftung übernommen, es sei

denn, dass ein Verbrauchsgüterkauf vorliegt. Der Haftungsausschluss gilt nicht, soweit

Körper, Leben oder Gesundheit betroffen sind und/oder der Schaden durch einen gesetzlichen

Vertreter und/oder einen Erfüllungsgehilfen vorsätzlich und/oder grob fahrlässig verursacht

worden ist.

(3) Falls die Ware nicht vorrätig sein sollte, bemüht sich Cotta-Design um

 

schnellstmögliche Lieferung.

(4) In den Fällen höherer Gewalt verschiebt sich die Frist um die Dauer des unverschuldeten

Leistungshindernisses, höchstens aber um vier Monate.

(5) Bei Überschreiten einer unverbindlichen Lieferfrist ist der Käufer berechtigt, eine

angemessene Nachfrist zu setzen und nach erfolglosem Ablauf vom Vertrag zurückzutreten.

 

V. Eigentumsvorbehalt

 

(1) Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die Ware Eigentum von Cotta-Design

(einfacher Eigentumsvorbehalt).

 

VI. Gewährleistung bei Verbrauchergeschäften Shop

 

(1) Cotta-Design gewährleistet, dass die verkaufte Ware zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs frei von Material- und Konstruktionsfehlern ist und die vertraglich

zugesicherten Eigenschaften hat.

(2) Bei Eintreffen der Ware hat der Kunde die Ware unverzüglich auf Mängel und Beschaffenheit

zu untersuchen.

(3) Offensichtliche Mängel sind innerhalb von 14 Tagen bei Cotta-Design

geltend zu machen.

(4) Für nicht offensichtliche Mängel ist die Rügefrist mit der gesetzlichen Verjährungsfrist

identisch.

(5) Die Rügefrist beginnt mit der Lieferung. Für die Rechtzeitigkeit der Rüge genügt die

Absendung.

(6) Nach Ablauf der Rügefrist gilt die gelieferte Ware als genehmigt.

 

VII. Gewährleistung im unternehmerischen Verkehr Shop

 

(1) Offensichtliche Mängel hat der Kunde innerhalb von 3 Tagen bei Cotta-Design

geltend zu machen.

(2) Die Rügefrist beginnt mit der Lieferung. Für die Rechtzeitigkeit der Rüge ist der Zugang bei

Cotta-Design entscheidend.

(3) Nicht offensichtliche Mängel sind unverzüglich, d.h. ohne schuldhafte Verzögerung, bei

Cotta-Design geltend zu machen. Die Höchstfrist für die Geltendmachung

nicht offensichtlicher Mängel beträgt einen Monat.

(4) Nach Ablauf der Rügefrist gilt die gelieferte Ware als genehmigt.

 

VIII. Gewährleistung bei Verbrauchergeschäften Textile Werbung

 

(1) Schutzrechte. Der Auftraggeber sichert hiermit zu, dass die von ihm erteilten Aufträge frei von

Schutzrechten Dritter sind bzw. dass die für die Verwendung erforderliche Genehmigung beim

Auftraggeber schriftlich vorliegt. Sollte der Auftragnehmer vom Schutzrechtsinhaber auf

Unterlassung und/oder Schadenersatz in Anspruch genommen werden, verpflichtet sich der

Auftraggeber den Auftragnehmer von diesen Ansprüchen freizustellen.

(2) Mängelrügen. Offensichtliche Mängel sind von Verbrauchern innerhalb von 14 Tagen und von

Unternehmern innerhalb von 3 Tagen geltend zu machen. Für die Berechnung der Rügefrist

gelten Ziff. VI Abs. 5 bzw. Ziff. VII Abs. 2 entsprechend. Nach Ablauf der Rügefrist gilt die

gelieferte Ware als genehmigt.

(3) Mängel eines Teils der Lieferung berechtigen nicht zur Beanstandung der Gesamtlieferung.

Das gilt nicht für das Recht auf Gesamtrücktritt und/oder Gesamtschadenersatz.

(4) Fehler. Die von Cotta-Design verwendeten Maschinen, Anlagen und

Gerätschaften sind eingestellt auf und kompatibel mit den von Cotta-Design

angebotenen Materialien

und Stoffen. Sollte es im Rahmen der Verwendung einer vom Kunden eingelieferten Ware zu

Inkompatibilitäten zwischen Ware/Material und den Cotta-Design

verwendeten Maschinen, Anlagen und Gerätschaften kommen, kann hierfür keine

Gewährleistung und/oder Haftung übernommen werden, es sei denn, dass dieser Schaden von

Cotta-Design seitens seines/seiner gesetzlichen Vertreter und/oder

seines/seiner Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldet wurde.

Ausgenommen von diesem Haftungs- und Gewährleistungsausschluss sind auch Schäden an

Leben, Körper oder Gesundheit, unabhängig davon, ob sie durch Cotta-Design

seitens seines/seiner gesetzlichen Vertreter und/oder seines/seiner Erfüllungsgehilfen

fahrlässig, grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht worden sind.

(5) Handelsübliche und technisch nicht vermeidbare Abweichungen von Qualität, Farben, Maßen

sind kein Grund zu Beanstandungen. Bezüglich Maßen und Größen gilt eine Toleranz von 5 %

als vereinbart.

 

(6) Bei nachträglich auftretenden Ablösungserscheinungen bzw. Haftbarkeitsproblemen der Stick-

, Druck- und Hochprinttechnologien, die durch nicht zu erkennende Grundbehandlungen der

angelieferten Textilien entstehen, kann von uns keine Haftung übernommen werden und sind

somit aus jeglicher Gewährleistung ausgeschlossen.

(7) Werden bei Beanstandungen Verstöße gegen die Pflegehinweise der Bekleidungshersteller

festgestellt, wird widerleglich vermutet, dass die Beanstandungen auf die Nichteinhaltung der

Pflegehinweise zurückgehen. Gesetzliche Gewährleistungsansprüche können daher nicht

anerkannt werden.

 

IX. Datenspeicherung

 

(1) Gemäß § 28 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) machen wir darauf aufmerksam, dass die im

Rahmen der Geschäftsabwicklung notwendigen Daten mittels einer EDV-Anlage gemäß § 33

BDSG verarbeitet und gespeichert werden.

(2) Persönliche Daten werden selbstverständlich vertraulich behandelt.

 

X. Gerichtsstandklausel


(1) Der Gerichtsstand für sämtliche Rechtsstreitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist

Geschäftssitz von Cotta-Design, wenn die Vertragsparteien Kaufleute,

juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind.